KI-Verordnung: aktueller Stand und Fristen.
Die KI-Verordnung (EU AI Act) gilt in Stufen, und 2026 hat sich der Zeitplan geändert. Hier sehen Sie auf einen Blick, was heute gilt, was der Digital Omnibus verschoben hat, wer in Deutschland zuständig ist und welche Fristen als Nächstes kommen.
Stand: 28. Oktober 2026 · monatlich geprüft · keine Rechtsberatung
Das Wichtigste in Kürze
- Die KI-Verordnung ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt in Stufen. Verbote und KI-Kompetenz gelten seit 2. Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit 2. August 2025.
- Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa für Chatbots, unabhängig von der Risikoklasse.
- Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat die Hochrisiko-Pflichten auf feste spätere Termine verschoben: 2. Dezember 2027 und 2. August 2028.
- In Deutschland ist seit 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.
Was von der KI-Verordnung heute schon gilt.
Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft, ihre Pflichten gelten aber gestaffelt. Stand 28. Oktober 2026 gelten bereits vier Stufen:
Verbotene Praktiken (Art. 5)
Seit 2. Februar 2025. Bestimmte KI-Anwendungen sind in der EU untersagt.
Seit 2. Februar 2025. Unternehmen fördern die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten.
KI-Schulungspflicht →KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Seit 2. August 2025 gelten Pflichten für Anbieter solcher Modelle; seit 2. August 2026 hat die Kommission Durchsetzungsbefugnisse.
Seit 2. August 2026, etwa für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Nicht auf Hochrisiko beschränkt, auch Open-Source-Systeme sind nicht ausgenommen.
Art. 50 KI-Verordnung →Alle Fristen der KI-Verordnung im Überblick.
| Datum | Was gilt | Stand 28.10.2026 |
|---|---|---|
| 1. August 2024 | KI-Verordnung in Kraft | erledigt |
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) | gilt |
| 2. August 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance | gilt |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50) und Durchsetzungsbefugnisse der Kommission für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck | gilt |
| 2. Dezember 2026 | Zwei neue Verbote nach Art. 5; Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden | kommt |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (eigenständige Systeme) | kommt |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I | kommt |
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus). Wir prüfen diese Seite monatlich.
Was sich 2026 an der KI-Verordnung geändert hat.
2026 war für die KI-Verordnung ein Jahr der Änderungen. Vier davon betreffen die meisten Unternehmen:
Digital Omnibus ist Gesetz
Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026. Sie legt die Hochrisiko-Termine fest und ergänzt zwei Verbote.
Hochrisiko später
Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027, Hochrisiko-KI in regulierten Produkten ab 2. August 2028: feste Termine statt einer Kopplung an Normen.
Leitlinien zu Art. 50
Die Kommission hat am 20. Juli 2026 die endgültigen Leitlinien zu den Transparenzpflichten angenommen. Sie sind nicht verbindlich, aber die Arbeitsgrundlage der Aufsicht.
Aufsicht in Deutschland
Das KI-MIG ist seit 29. Juli 2026 in Kraft. Die Bundesnetzagentur koordiniert, betreibt einen KI-Service-Desk und KI-Reallabore.
Wichtig für Deutschland: Laut Bundesdigitalministerium baut das KI-MIG „auf den bewährten Zuständigkeiten der bestehenden Marktüberwachungsbehörden auf. Unternehmen behalten damit ihre vertrauten Ansprechpartner – auch für Fragen zur KI-Verordnung.“ Die Bundesnetzagentur koordiniert also, ersetzt aber nicht jede bisherige Aufsicht.
Pressemitteilung des BMDS (29. Juli 2026) →KI-Verordnung im Überblick →
Was Unternehmen jetzt tun sollten.
Beginnen Sie mit einer Übersicht: Welche KI-Systeme nutzt Ihr Unternehmen, wofür, und was ist jeweils zu prüfen? Ein einfaches KI-Inventar reicht für den Anfang.
| KI-System | Zweck | Zu prüfen |
|---|---|---|
| Website-Chatbot | Kundenfragen | Transparenz (Art. 50) |
| Wissensassistent | interne Fragen | Risikoklasse |
| Bewerber-Tool | Vorauswahl | Anhang III Nr. 4 |
| Textgenerator | Marketing | Kennzeichnung (Art. 50) |
KI-Einsatz erfassen
Welche KI-Systeme nutzt wer, wofür und mit welchen Daten?
Risikoklasse prüfen
Fällt ein Einsatz unter Hochrisiko, etwa in Personalwesen oder Kreditvergabe?
KI-Kompetenz fördern
Schulung, Richtlinie und Ansprechperson festlegen (Art. 4) und den Nachweis dokumentieren.
Transparenz sicherstellen
Chatbots und KI-Inhalte nach Art. 50 erkennbar machen.
Hochrisiko vorbereiten
Bis Dezember 2027 Dokumentation, Aufsicht und Prozesse aufbauen.
Wo Sie Änderungen verfolgen.
Amtsblatt der EU
Der verbindliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689 und der Änderungen steht auf EUR-Lex.
Bundesnetzagentur
KI-Service-Desk mit Informationen und Ansprechpartnern für Unternehmen in Deutschland.
Diese Seite
Wir prüfen den Stand monatlich und vermerken oben das Datum der letzten Prüfung.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Einsatz von Ihrer Rechtsberatung bewerten.
Fragen zum Stand der KI-Verordnung.
Ist die KI-Verordnung schon in Kraft?
Ja. Die KI-Verordnung ist seit 1. August 2024 in Kraft, ihre Pflichten gelten aber gestaffelt. Verbote und KI-Kompetenz gelten seit 2. Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit 2. August 2025 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit 2. August 2026.
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?
Nach dem Digital Omnibus ab 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in Personalwesen oder Bildung, und ab 2. August 2028 für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I. Die Termine sind fest und nicht mehr an Normen gekoppelt.
Was hat der Digital Omnibus geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit 27. Juli 2026 in Kraft. Sie hat die Hochrisiko-Pflichten auf feste spätere Termine verschoben, zwei neue Verbote ab 2. Dezember 2026 ergänzt und für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, eine Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bis 2. Dezember 2026 geschaffen.
Wer ist in Deutschland für die KI-Verordnung zuständig?
Seit 29. Juli 2026 ist nach dem KI-MIG die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Sie koordiniert und bietet einen KI-Service-Desk. Unternehmen behalten zugleich ihre bisherigen Ansprechpartner bei den bestehenden Marktüberwachungsbehörden.
Was droht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten?
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 sieht die KI-Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Durchsetzen können das die Marktüberwachungsbehörden seit 2. August 2026. Dies ist keine Rechtsberatung.
Fragen zu Ihren Pflichten aus der KI-Verordnung?
Stefan geht mit Ihnen durch, welche Fristen für Ihren KI-Einsatz zählen und was Sie jetzt dokumentieren sollten.