KI-Schulungspflicht: was Art. 4 der KI-Verordnung wirklich verlangt.
Jedes Unternehmen, das KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördern. Ein Zertifikat verlangt das Gesetz nicht, eine Prüfung auch nicht. Dieser Ratgeber erklärt, was Art. 4 seit dem Digital Omnibus verlangt, wen er betrifft und wie Sie die Pflicht in fünf Schritten nachweisbar erfüllen.
Stand: 15. Oktober 2026 · monatlich geprüft · keine Rechtsberatung
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 4 gilt seit 2. Februar 2025 für alle Unternehmen, die KI anbieten oder einsetzen: unabhängig von der Risikoklasse.
- Seit dem Digital Omnibus (27. Juli 2026) verlangt Art. 4 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein bestimmtes Niveau je Person.
- Ein Zertifikat, eine Prüfung oder ein KI-Beauftragter sind nicht vorgeschrieben.
- Ein eigenes Bußgeld kennt die KI-Verordnung für Art. 4 nicht. Fehlende KI-Kompetenz kann aber als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten: dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen.
Gibt es eine KI-Schulungspflicht?
Ja, aber anders, als das Wort vermuten lässt. Art. 4 der KI-Verordnung (EU AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Dazu zählen auch Personen, die KI in ihrem Auftrag nutzen, etwa freie Mitarbeitende oder Dienstleister. Die Maßnahmen richten sich nach Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und dem Einsatz der KI.
„Schulung“ ist dabei der häufigste Weg, aber nicht der einzige. Auch eine Nutzungsrichtlinie, eine Einweisung am Arbeitsplatz oder eine feste Ansprechperson können Maßnahmen sein. Entscheidend ist, dass die Beschäftigten verstehen, was die KI kann, wo sie Fehler macht und welche Daten sie eingeben dürfen.
Art. 4 vor und nach dem Digital Omnibus.
| Punkt | Bis 26. Juli 2026 | Seit 27. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Pflicht | Maßnahmen, um „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen | Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu fördern |
| Maßstab | ausreichendes Niveau beim Personal | kein bestimmtes Niveau je Person geschuldet |
| Wer betroffen ist | Anbieter und Betreiber, ihr Personal und Personen in ihrem Auftrag | unverändert |
| Unterstützung | — | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen |
Quellen: Art. 4 KI-Verordnung (EU) 2024/1689; Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), im Amtsblatt am 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026. Aus einer Pflicht zum Ergebnis wurde eine Pflicht zum Bemühen.
Wer muss Beschäftigte zu KI schulen?
Unternehmen, die KI einsetzen
Jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich nutzt, ist Betreiber, vom Chatbot auf der Website bis zum Schreibassistenten im Büro.
Anbieter von KI
Wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet, muss die KI-Kompetenz seines Personals ebenso fördern.
Personen im Auftrag
Freie Mitarbeitende, Agenturen oder Dienstleister, die für Sie KI nutzen, gehören dazu. Regeln Sie die Schulung im Vertrag.
Was Art. 4 nicht verlangt.
Kein Zertifikat
Die Verordnung sieht keine Zertifizierung vor. Interne Schulungen zählen genauso wie externe.
Kein festes Niveau
Seit dem Omnibus müssen Sie kein bestimmtes Niveau je Person garantieren, sondern ernsthaft fördern.
Kein KI-Beauftragter
Eine eigene Rolle ist nicht vorgeschrieben. Eine benannte Ansprechperson hilft trotzdem.
Kein Standardkurs
Format und Länge legen Sie selbst fest: passend zu Rolle, Risiko und eingesetzter KI.
KI-Kompetenz aufbauen: der Plan in fünf Schritten.
KI-Einsatz erfassen
Welche KI-Systeme nutzt wer, wofür und mit welchen Daten? Auch Dienste, die Beschäftigte selbst mitbringen.
Rollen und Risiko einordnen
Wer KI nur gelegentlich nutzt, braucht weniger als wer Entscheidungen mit KI vorbereitet oder Systeme betreibt.
Regeln festlegen
Eine KI-Richtlinie: erlaubte Dienste, verbotene Daten, Prüfung von Ergebnissen, Kennzeichnung.
Schulen nach Rolle
Kurze Grundschulung für alle, vertiefte Einheiten für Fachanwender, IT und Führungskräfte.
Dokumentieren und auffrischen
Maßnahme, Inhalt, Dauer und Teilnehmende festhalten; bei neuen Systemen oder Funktionen nachschulen.
Was in eine KI-Schulung gehört, nach Rolle.
Alle Beschäftigten
Was KI kann und was nicht, Halluzinationen erkennen, welche Daten tabu sind, Ergebnisse prüfen, KI-Inhalte kennzeichnen.
Fachanwender
Prompts für die eigene Aufgabe, Quellen prüfen, Grenzen bei Recht, Personal und Finanzen, Fehler melden.
IT und Administration
Datenflüsse, Rollen und Rechte, Protokolle, Modellwahl, Sicherheitsrisiken wie manipulierte Eingaben.
Führungskräfte
Pflichten aus KI-Verordnung und DSGVO, Risikoklassen, Verantwortung für Freigaben, Umgang mit dem Betriebsrat.
Was Sie dokumentieren sollten.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Maßnahme | Grundschulung KI, 60 Minuten, online |
| Inhalt | Grenzen von KI, Datenregeln, Prüfung von Ergebnissen, Kennzeichnung |
| Zielgruppe und Teilnehmende | alle Beschäftigten im Vertrieb, Teilnehmerliste |
| Datum und Auffrischung | 15. Oktober 2026, nächste Runde bei neuem System oder nach 12 Monaten |
| Begleitende Regeln | KI-Richtlinie, Version 1.2, im Intranet |
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, Inhalt und Dauer der Maßnahmen sowie die Teilnehmenden zu dokumentieren, damit Sie die Umsetzung jederzeit zeigen können.
Bußgeld, Haftung und Betriebsrat.
Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 sieht die KI-Verordnung nicht vor; Art. 99 nennt die Vorschrift nicht. Die Aufsicht liegt in Deutschland seit 29. Juli 2026 bei der Bundesnetzagentur. Folgenlos ist die Pflicht trotzdem nicht: Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur kann fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, vor allem wenn dadurch ein Schaden entsteht.
Strenger wird es bei Hochrisiko-KI, etwa in der Bewerberauswahl. Ab dem 2. Dezember 2027 müssen Betreiber die menschliche Aufsicht Personen übertragen, die die nötige Kompetenz und Schulung haben (Art. 26 Abs. 2). Und haben Sie einen Betriebsrat, klären Sie früh, ob eine KI-Schulung als Berufsbildung mitbestimmt ist oder eine einfache Einweisung bleibt.
Fragen zur KI-Schulungspflicht.
Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Unternehmen?
Ja. Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet seit 2. Februar 2025 alle Unternehmen, die KI anbieten oder einsetzen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Seit dem Digital Omnibus vom Juli 2026 ist das eine Pflicht zum Bemühen. Ein bestimmtes Niveau je Person müssen Sie nicht garantieren.
Brauchen Beschäftigte ein Zertifikat für KI-Kompetenz?
Nein. Die KI-Verordnung schreibt kein Zertifikat und keine Prüfung vor. Interne Schulungen, Einweisungen, eine KI-Richtlinie und eine Ansprechperson können genügen, wenn sie zur Rolle und zum Risiko passen. Wichtig ist, dass Sie die Maßnahmen dokumentieren, damit Sie sie gegenüber Aufsicht oder Gericht zeigen können.
Wer muss zu KI geschult werden?
Alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, und Personen, die KI in Ihrem Auftrag nutzen, etwa freie Mitarbeitende oder Dienstleister. Der Umfang richtet sich nach Vorwissen, Aufgabe und Risiko. Wer KI nur gelegentlich für Texte nutzt, braucht weniger als jemand, der damit Entscheidungen vorbereitet oder Systeme betreibt.
Was droht, wenn wir nicht schulen?
Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 sieht die KI-Verordnung nicht vor. Fehlende KI-Kompetenz kann aber als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, wenn dadurch ein Schaden entsteht, etwa durch falsche Auskünfte oder Datenabfluss. Dazu kommen Pflichten aus der DSGVO. Dokumentierte Maßnahmen sind Ihr wichtigster Nachweis.
Gilt die Pflicht auch, wenn Beschäftigte nur frei verfügbare KI-Chatdienste nutzen?
Ja, wenn sie diese beruflich und mit Wissen des Unternehmens nutzen. Dann ist Ihr Unternehmen Betreiber und muss die KI-Kompetenz fördern. Gerade hier helfen eine KI-Richtlinie mit erlaubten Diensten und verbotenen Daten sowie eine kurze Grundschulung. Rein private Nutzung fällt nicht unter Art. 4.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Eine feste Frist nennt die KI-Verordnung nicht. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn neue KI-Systeme oder Funktionen eingeführt werden, wenn sich die Aufgaben ändern und spätestens nach etwa zwölf Monaten. Neue Beschäftigte schulen Sie beim Einstieg. Halten Sie jede Runde in Ihrer Dokumentation fest.
Schon eine KI-Richtlinie für Ihr Team?
Die kostenlose KI-Richtlinie führt Sie in drei Schritten zu Regeln, die Sie schulen und dokumentieren können. Oder sprechen Sie mit Stefan über Ihren Plan.