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EU AI Act Risikoklassen-Check: In welche Klasse fällt Ihre KI?

Vier Fragen zu Rolle, Einsatzbereich und Funktionen Ihres KI-Systems. Danach sehen Sie die voraussichtliche Risikoklasse, Ihre wichtigsten Pflichten und die Stichtage, die für Sie gelten. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

EU AI Act · Stand 13.10.2026Frage 1 von 4
RolleWelche Rolle haben Sie beim KI-System?

Anbieter entwickeln ein System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen es beruflich ein.

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Ihr Ergebnis

Ihr Ergebnis: Einordnung, Pflichten, Stichtage.

Beantworten Sie die vier Fragen oben. Hier erscheinen dann die voraussichtliche Risikoklasse, die Pflichten für Ihre Rolle, die Stichtage und die nächsten Schritte.

Ergebnis per E-Mail

Optional: Wir schicken Ihnen das Ergebnis zu. Ihre Antworten bleiben sonst nur in Ihrem Browser.

Einfach erklärt

Welche Risikoklassen kennt der EU AI Act?

Der EU AI Act regelt KI nach ihrem Risiko für Menschen. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.

RisikoklasseBeispieleSeit / ab
Verboten (Art. 5)Social Scoring, manipulative KI2. Feb. 2025; zwei weitere Verbote ab 2. Dez. 2026
Hochrisiko (Anhang III und I)Personalauswahl, Kreditprüfung, Medizinprodukte2. Dez. 2027 bzw. 2. Aug. 2028
Transparenz (Art. 50)Chatbots, Assistenten, KI-erzeugte Inhalte2. Aug. 2026
Minimales RisikoSpamfilter, Übersetzungkeine besonderen Pflichten außer KI-Kompetenz

Für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten seit 2. August 2025 eigene Pflichten für deren Anbieter.

Vorgehen

So bestimmen Sie die Risikoklasse Ihrer KI.

01

Rolle klären

Anbieter entwickeln ein System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen es beruflich ein.

02

Verbote ausschließen

Prüfen Sie die verbotenen Praktiken nach Art. 5, sie gelten unabhängig von allem anderen.

03

Einsatzbereich prüfen

Bereiche nach Anhang III oder ein Sicherheitsbauteil nach Anhang I bedeuten in der Regel Hochrisiko.

04

Funktionen prüfen

Chat, generierte Inhalte und Emotionserkennung lösen die Transparenzpflichten nach Art. 50 aus.

Für die meisten Unternehmen

Was für einen KI-Assistenten im Unternehmen meist gilt.

Ein interner Wissensassistent oder ein Website-Chatbot fällt meist unter die Transparenzpflichten nach Art. 50: Menschen müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Dazu kommen Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4, etwa eine KI-Richtlinie und eine kurze Schulung. Hochrisiko wird es erst, wenn das System in einem Bereich nach Anhang III eingesetzt wird, etwa bei der Personalauswahl.

Art. 50 KI-Verordnung →EU AI Act →KI-Richtlinie erstellen →

FAQ

Fragen zu den Risikoklassen.

Welche Risikoklassen gibt es im EU AI Act?

Der EU AI Act unterscheidet verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und Systeme mit minimalem Risiko. Dazu kommen eigene Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Je höher das Risiko für Menschen, desto strenger sind die Anforderungen an Anbieter und Betreiber.

Ist ein KI-Chatbot im Unternehmen Hochrisiko?

In der Regel nicht. Ein Chatbot für Wissen oder Kundenservice fällt meist unter die Transparenzpflichten nach Art. 50: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Hochrisiko wird er erst, wenn er in einem Bereich nach Anhang III eingesetzt wird, etwa um Bewerber auszuwählen oder Kredite zu prüfen.

Wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-Systeme?

Nach dem Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, gelten die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027. Für KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Anhang I gelten sie ab 2. August 2028. Verbote und Transparenzpflichten wurden nicht verschoben.

Bin ich Anbieter oder Betreiber?

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer es in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Wer ein System stark verändert oder unter eigenem Namen anbietet, kann selbst zum Anbieter werden. Klären Sie Ihre Rolle für jedes System mit Ihrer Rechtsberatung.

Wie verlässlich ist das Ergebnis des Checks?

Der Check zeigt die voraussichtliche Einordnung anhand Ihrer Antworten und des Rechtsstands vom 13. Oktober 2026. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung, besonders bei Grenzfällen wie der Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3. Wir prüfen Fristen und Leitlinien monatlich und passen den Check an, wenn sich etwas ändert.

Stefan Reinhardt
Stefan Reinhardt
Public Sector & Compliance

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