Art. 50 KI-Verordnung: was Sie kennzeichnen müssen.
Seit 2. August 2026 gilt: Wer Menschen mit einer KI sprechen lässt oder KI-Inhalte veröffentlicht, muss das offenlegen. Dieser Ratgeber erklärt die vier Pflichten aus Art. 50, wer sie trägt, welche Hinweise nicht reichen und welche Fristen gelten, mit Beispielen.
Stand: 13. Oktober 2026 · monatlich geprüft · keine Rechtsberatung
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 50 gilt seit 2. August 2026: unabhängig von der Risikoklasse und auch für Open-Source-Systeme.
- Vier Auslöser: KI im Gespräch mit Menschen, KI-generierte Inhalte, Emotionserkennung, Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen.
- Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar sein, nicht in AGB oder Fußzeile.
- Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Was regelt Art. 50 der KI-Verordnung?
Art. 50 ist das Transparenzkapitel der KI-Verordnung (EU AI Act). Er verlangt, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einer KI sprechen und wann Inhalte künstlich erzeugt sind. Anders als die Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurde Art. 50 durch den Digital Omnibus nicht verschoben.
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu Art. 50 angenommen. Sie sind rechtlich nicht bindend, aber die Lesart, mit der Aufsichtsbehörden arbeiten. Verbindlich auslegen kann die Verordnung nur der Europäische Gerichtshof.
Die vier Transparenzpflichten aus Art. 50.
1 · KI spricht mit Menschen (Abs. 1)
Chatbots, Sprachassistenten und KI-Agenten: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren: außer es ist offensichtlich.
2 · KI erzeugt Inhalte (Abs. 2)
Text, Bild, Audio und Video aus generativer KI müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein.
3 · KI erkennt Emotionen (Abs. 3)
Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss die Betroffenen informieren.
4 · Deepfakes und KI-Texte (Abs. 4)
Deepfakes und KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, müssen offengelegt werden.
Anbieter oder Betreiber: wer welche Pflicht trägt.
| Pflicht | Trägt |
|---|---|
| Hinweis „Sie sprechen mit einer KI“ (Abs. 1) | Anbieter |
| Maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte (Abs. 2) | Anbieter |
| Hinweis bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung (Abs. 3) | Betreiber |
| Offenlegung von Deepfakes (Abs. 4) | Betreiber |
| Kennzeichnung von KI-Texten zu öffentlichen Themen (Abs. 4) | Betreiber |
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt; Betreiber ist, wer es in eigener Verantwortung nutzt. Wer ein System selbst betreibt, unter eigenem Namen anbietet oder stark anpasst, kann auch Anbieter werden: klären Sie Ihre Rolle mit Ihrer Rechtsberatung.
Drei Hinweise, die laut Leitlinien nicht genügen.
Versteckt in den AGB
Ein Hinweis, den im Gespräch niemand sieht, ist kein Hinweis.
Nur ein Wasserzeichen
Eine maschinenlesbare Markierung ersetzt nicht den Hinweis an den Menschen.
Nur „Assistent“
Das Wort sagt niemandem, dass es sich um eine KI handelt.
Fristen zu Art. 50 und zum EU AI Act.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 10. Juni 2026 | Kommission veröffentlicht den freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte |
| 20. Juli 2026 | Kommission nimmt Leitlinien zu Art. 50 an |
| 2. August 2026 | Art. 50 gilt für neue Systeme und Inhalte |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist für die Markierung (Abs. 2) bei Systemen, die schon vorher am Markt waren |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III |
| 2. August 2028 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme in Produkten nach Anhang I |
Quellen: KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Digital Omnibus (EU) 2026/1744, Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026. Wir prüfen die Fristen monatlich.
Art. 50 in der Praxis: sechs Beispiele.
Chatbot auf der Website
Ein sichtbarer Hinweis im Chatfenster vor der ersten Nachricht: „Sie schreiben mit einer KI.“
Sprachbot an der Hotline
Eine Ansage zu Beginn des Gesprächs, nicht erst auf Nachfrage.
Interner Wissensassistent
Auch intern gilt der Hinweis; bei klar als KI benannten Tools kann er offensichtlich sein.
KI-Bilder im Marketing
Das Werkzeug markiert maschinenlesbar; realistische Personen oder Ereignisse kennzeichnen Sie sichtbar.
KI-Text in der Pressemitteilung
Kennzeichnung nötig, außer ein Mensch hat redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung.
Übersetzung und Korrektur
Reine Hilfsfunktionen wie Rechtschreibkorrektur sind von der Markierungspflicht ausgenommen.
Art. 50 umsetzen: Checkliste für KI-Assistenten.
Haken Sie ab, was Sie schon geklärt haben. Nichts wird gespeichert.
Verhaltenskodex, Aufsicht und Bußgelder.
Der freiwillige Verhaltenskodex der Kommission betrifft die Markierung von Inhalten (Abs. 2) und die Kennzeichnung von Deepfakes und Texten (Abs. 4). Den Chatbot-Hinweis nach Abs. 1 regelt er nicht. Eine Unterzeichnung ist freiwillig; wer nicht unterzeichnet, muss auf anderem Weg zeigen, dass er die Pflichten erfüllt.
Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, was höher ist. In Deutschland ist nach dem KI-Marktüberwachungsgesetz die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht.
Fragen zu Art. 50 KI-Verordnung.
Was regelt Art. 50 der KI-Verordnung?
Art. 50 regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Menschen müssen erfahren, wenn sie mit einer KI interagieren. KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar markiert werden. Emotionserkennung, Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen offengelegt werden. Die Pflichten gelten seit 2. August 2026, unabhängig von der Risikoklasse.
Muss ein Website-Chatbot einen KI-Hinweis zeigen?
In aller Regel ja. Ein Chatbot ist ein System, das direkt mit Menschen interagiert. Der Hinweis muss klar erkennbar sein, spätestens bei der ersten Nachricht, und darf nicht in AGB oder Fußzeile versteckt sein. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für eine verständige Person offensichtlich ist, dass sie mit einer KI spricht.
Gilt Art. 50 auch für Open-Source-KI?
Ja. Die KI-Verordnung nimmt freie und quelloffene KI an mehreren Stellen von Pflichten aus, aber nicht bei den Transparenzpflichten nach Art. 50. Wer einen Chatbot auf Basis einer Open-Source-Software betreibt oder anbietet, muss den KI-Hinweis genauso zeigen. Die Lizenz der Software ändert an dieser Pflicht nichts.
Müssen ältere KI-Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?
Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht rückwirkend markiert werden; die Kommission empfiehlt es aber, wo es machbar ist. Für generative Systeme, die schon vorher am Markt waren, gilt bei der maschinenlesbaren Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen Art. 50?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für die KI-Verordnung.
Wer ist Anbieter und wer Betreiber?
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer es in eigener Verantwortung nutzt, etwa ein Unternehmen mit einem Chatbot auf der Website. Wer ein System stark anpasst oder unter eigenem Namen anbietet, kann selbst Anbieter werden. Klären Sie Ihre Rolle mit Ihrer Rechtsberatung.
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