Betriebsvereinbarung KI: Muster mit Erläuterungen zu jeder Klausel.
Wer KI-Systeme in einem Betrieb mit Betriebsrat einführt, braucht in der Regel eine Betriebsvereinbarung KI. Dieser Generator erstellt in drei Schritten einen Entwurf, Klausel für Klausel, mit einer kurzen Erläuterung, warum die Regelung drinsteht und auf welcher Rechtsgrundlage. Als Word-Datei oder PDF, direkt in Ihrem Browser.
Stand 5. November 2026 · Muster zur Prüfung durch Ihre Rechtsberatung
Ihre Betriebsvereinbarung KI zum Weiterbearbeiten.
Füllen Sie die drei Schritte oben aus. Hier erscheint dann Ihr Entwurf mit allen Klauseln, einer Erläuterung unter jeder Klausel und [Platzhaltern] für alles, was Sie noch ergänzen.
Warum KI im Betrieb meist eine Betriebsvereinbarung braucht.
Eine Betriebsvereinbarung zu künstlicher Intelligenz ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für die Beschäftigten unmittelbar gilt (§ 77 Abs. 4 BetrVG). Bei KI ist sie meist der Weg, weil der Betriebsrat zustimmen muss, sobald ein System Verhalten oder Leistung auswerten kann. Dafür reicht nach dem Bundesarbeitsgericht, dass das System dazu
Bei einem KI-Assistenten mit Nutzerkonten, Verläufen und Protokollen ist das in der Regel der Fall. Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 nennt das Betriebsverfassungsgesetz künstliche Intelligenz außerdem an drei Stellen ausdrücklich. Die Karten unten zeigen die Rechte, die Ihr Entwurf berücksichtigen sollte.
Informieren und beraten
Rechtzeitig und mit Unterlagen, ausdrücklich auch beim Einsatz von KI (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).
Zustimmen bei Überwachungseignung
Technische Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Ordnung und Gesundheit
Regeln zum Ordnungsverhalten (nicht zum reinen Arbeitsverhalten) und Gesundheitsschutz bei konkreter Gefährdung, je nach Einsatz (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG).
Sachverständige
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben KI beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen insoweit als erforderlich; Einzelheiten werden mit dem Arbeitgeber vereinbart (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
Auswahlrichtlinien
Zustimmung auch dann, wenn KI bei der Aufstellung eingesetzt wird (§ 95 Abs. 2a BetrVG).
Hochrisiko-KI
Vorab Arbeitnehmervertretung und Beschäftigte informieren; für Hochrisiko-KI nach Anhang III ab 2. Dezember 2027 (Art. 26 Abs. 7 KI-Verordnung).
Was in eine Betriebsvereinbarung KI gehört.
Der Generator erzeugt alle diese Regelungen. Die Tabelle zeigt, wozu jede dient und worauf sie sich stützt. Abschnitte, die Sie in Schritt 3 abwählen, ersetzt der Entwurf durch eine knappere Fassung mit Hinweis.
| Regelung | Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gegenstand und Geltungsbereich | Für welche Betriebe, Beschäftigten und Systeme die Regeln gelten | § 77 Abs. 4, § 5, § 50 BetrVG |
| Zweck und zulässige Nutzung | Was erlaubt ist; alles andere braucht eine neue Vereinbarung | Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO |
| KI-Systeme und Betrieb (Anlage 1) | Welche Systeme wo laufen und welche Daten sie verarbeiten | § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG; Art. 28 DSGVO |
| Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle | Keine Auswertung einzelner Personen, nur anonyme Statistik | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; Art. 88 Abs. 2 DSGVO |
| Unzulässige Nutzungen | Keine Emotionserkennung, keine rein automatisierten Personalentscheidungen | Art. 5 Abs. 1 Buchst. f KI-VO; Art. 22 DSGVO; § 95 Abs. 2a BetrVG |
| Datenschutz | Datenarten, Rechtsgrundlage, DSFA-Prüfung, Information | Art. 6, 13, 35, 88 DSGVO; § 26 BDSG |
| Protokolle, Zugriff, Löschfristen | Wer was wie lange sieht | Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO; Art. 26 Abs. 6 KI-VO bei Hochrisiko |
| Qualifizierung und KI-Kompetenz | Schulung vor der ersten Nutzung, in der Arbeitszeit | Art. 4 KI-VO; § 97 Abs. 2 BetrVG |
| Rechte des Betriebsrats | Unterlagen, Vorführung, Sachverständige | §§ 80 Abs. 3, 90 BetrVG |
| Neue Systeme und Änderungen | Was eine neue Zustimmung auslöst, was nur mitgeteilt wird | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung und Anwendung) |
| Evaluation, Streit, Kündigung | Gemeinsamer Rückblick, Einigungsstelle, Nachwirkung | §§ 76, 77 Abs. 5 und 6, 87 Abs. 2 BetrVG |
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz, KI-VO = Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), BDSG = Bundesdatenschutzgesetz. Eigene Zusammenstellung, Stand 5. November 2026.
Vom Entwurf zur unterschriebenen Vereinbarung.
Entwurf erstellen
Mit diesem Generator als Vorlage, dann Anlage 1 je System ausfüllen und die [Platzhalter] ersetzen.
Mit dem Betriebsrat abstimmen
Früh informieren, Datenflüsse und Einstellungen zeigen, Sachverständigen einplanen.
Datenschutz prüfen
Rechtsgrundlage und DSFA mit der oder dem Datenschutzbeauftragten klären.
Prüfen lassen und unterschreiben
Rechtlich prüfen lassen, beide Seiten unterzeichnen, im Betrieb zugänglich machen.
DSFA-Muster →DSK-Orientierungshilfe KI →KI-Schulungspflicht →
Was dieses Muster leistet, und was nicht.
- Das Muster ist ein Startpunkt für Verhandlungen, keine fertige Vereinbarung. Jede Klausel muss zu Ihren Systemen, Ihrem Betrieb und gegebenenfalls Ihrem Tarifvertrag passen.
- Hochrisiko-KI, etwa für Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung, regelt der Entwurf bewusst nicht. Dafür braucht es eine eigene Vereinbarung.
- Die Rechtslage zu § 26 BDSG ist seit dem EuGH-Urteil C-34/21 nicht abschließend geklärt. Die Erläuterungen geben den Stand vom 5. November 2026 wieder.
- Muster, keine Rechtsberatung: Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift von Ihrer Rechtsberatung prüfen.
Worauf sich die Erläuterungen stützen.
| Quelle | Wofür im Muster |
|---|---|
| § 87 BetrVG, § 90, § 80, § 95, § 77, § 75, § 97 | Mitbestimmung, Unterrichtung, Sachverständige, Auswahlrichtlinien, Form und Kündigung; KI-Ergänzungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762) |
| BAG, Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15 | Objektive Eignung zur Überwachung genügt, Rn. 22 |
| ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24 | Keine Mitbestimmung bei KI-Diensten über private Konten ohne Zugriff des Arbeitgebers (Eilverfahren) |
| EuGH, Urteile vom 30.03.2023, C-34/21, und vom 19.12.2024, C-65/23 | Anforderungen an spezifischere Vorschriften und Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 DSGVO |
| DSGVO Art. 5, 6, 9, 13, 22, 28, 35, 88; § 26 BDSG | Datenschutz im Beschäftigungskontext |
| KI-Verordnung (EU) 2024/1689 Art. 3, 4, 5, 26, Anhang III | Begriff, KI-Kompetenz, Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Betreiberpflichten bei Hochrisiko-KI; Fristen nach Verordnung (EU) 2026/1744 |
Weiterführend: Hans-Böckler-Stiftung, Praxisbeispiele KI (Praxiswissen Betriebsvereinbarungen). Alle Quellen abgerufen am 5. November 2026.
Fragen zur Betriebsvereinbarung KI.
Was ist eine Betriebsvereinbarung KI?
Eine Betriebsvereinbarung KI ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der regelt, welche KI-Systeme wofür eingesetzt werden, welche Daten sie verarbeiten, wer Protokolle sieht und was ausgeschlossen ist, etwa die Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Sie gilt unmittelbar und zwingend für die erfassten Beschäftigten (§ 77 Abs. 4 BetrVG).
Ist eine Betriebsvereinbarung für KI Pflicht?
Kein Gesetz schreibt ein Dokument mit diesem Namen vor. Ist ein KI-System aber objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, braucht seine Einführung die Zustimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Bei Systemen mit Nutzerkonten und Verläufen ist das in der Regel der Fall, und die Zustimmung wird meist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle.
Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn Beschäftigte KI-Dienste mit eigenen Konten nutzen?
Das Arbeitsgericht Hamburg hat das im Eilverfahren verneint, unter anderem weil das Tool nicht auf betrieblichen Systemen installiert war und der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die beim Anbieter gespeicherten Daten hatte (Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24). Für ein KI-System, das Ihr Unternehmen selbst einführt und auf dessen Verläufe oder Protokolle es zugreifen kann, gilt dieser Gedanke gerade nicht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung.
Darf der Betriebsrat einen Sachverständigen hinzuziehen?
Ja. Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen insoweit als erforderlich (§ 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Die Einzelheiten werden mit dem Arbeitgeber vereinbart. Beide Seiten können sich auch auf einen ständigen Sachverständigen für KI-Fragen einigen (Satz 3).
Ist eine Betriebsvereinbarung eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO?
Sie kann es sein: Art. 88 DSGVO und § 26 Abs. 4 BDSG lassen Kollektivvereinbarungen als Grundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu. Nach dem EuGH muss sie aber die DSGVO insgesamt einhalten, und Gerichte prüfen voll nach, ob die Verarbeitung erforderlich ist (Urteil vom 19.12.2024, C-65/23). Stimmen Sie die Rechtsgrundlage mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
Was gilt in Unternehmen ohne Betriebsrat?
Ohne Betriebsrat gibt es keine Betriebsvereinbarung. Regeln Sie die Nutzung dann in einer KI-Richtlinie. Die Pflichten aus DSGVO und KI-Verordnung gelten trotzdem, etwa Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung.
Kann ich das Muster als Word-Datei oder PDF speichern?
Ja. Unter dem fertigen Entwurf laden Sie die Betriebsvereinbarung als Word-Datei (.doc) herunter oder speichern sie über den Druckdialog als PDF, wahlweise mit oder ohne Erläuterungen. Beides entsteht in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen.
Die Einstellungen, nach denen der Betriebsrat fragt, im System zeigen.
Stefan zeigt Ihnen in RAGSuite die automatische Löschung mit Löschnachweis und das Audit-Log der letzten 15 Tage, auf eigenen Servern und ohne Telemetrie. So haben Sie im Gespräch mit dem Betriebsrat Belege statt Zusicherungen.