Der US Cloud Act erlaubt US-Behörden, von einem Anbieter unter US-Recht Daten zu verlangen, die er besitzt, verwahrt oder kontrolliert, egal, ob die Server in Virginia oder in Frankfurt stehen. Die DSGVO dagegen lässt die Herausgabe an Behörden außerhalb der EU nur auf Grundlage eines internationalen Abkommens zu.
Wer Verträge, Personalakten oder Kundendaten in eine KI gibt, hat mit diesem Konflikt einen echten Punkt in der Risikobewertung. Und er erklärt, warum „EU-Region“ die Frage nach der Souveränität nicht beantwortet.
- Der Cloud Act verpflichtet Anbieter unter US-Recht, Daten herauszugeben, die sie besitzen oder kontrollieren, egal wo die Server stehen.
- Die DSGVO erkennt solche Anordnungen nach Art. 48 nur an, wenn ein internationales Abkommen sie trägt, und den Konflikt dazwischen trägt in der Praxis der Kunde.
- Fragen Sie deshalb nicht nur, wo Ihre Daten liegen, sondern wer Ihren Anbieter beaufsichtigt, wem er gehört und welcher Staat ihn zur Herausgabe zwingen kann.
Was ist der US Cloud Act?
Der „Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“ gilt seit März 2018. Er ergänzt den US Stored Communications Act um eine klare Regel: Ein Anbieter, der US-Recht unterliegt, muss auf rechtmäßige Anordnung Daten herausgeben, die sich in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder unter seiner Kontrolle befinden. Ob die Daten innerhalb oder außerhalb der USA liegen, spielt keine Rolle (18 U.S.C. § 2713).
Entscheidend ist also nicht der Speicherort, sondern wer Zugriff hat. Das betrifft US-Konzerne und die Tochtergesellschaften, die sie kontrollieren. Wie weit die Pflicht im Einzelfall reicht, etwa bei Unternehmen mit US-Geschäft, ist eine Frage für Juristen.
Der Anbieter kann eine Anordnung unter bestimmten Bedingungen anfechten, wenn sie mit dem Recht eines anderen Staates kollidiert. Dieses Verfahren ist aber an Abkommen der USA mit dem jeweiligen Staat gebunden. Und der Kunde erfährt von einer Anordnung unter Umständen nichts: US-Gerichte können dem Anbieter verbieten, ihn zu informieren.
Kurz gesagtSeit 2018 müssen Anbieter unter US-Recht Daten herausgeben, die sie kontrollieren, egal wo die Server stehen, und manchmal ohne Sie zu informieren.
Cloud Act und DSGVO: Wo liegt der Konflikt?
Die DSGVO regelt in Art. 48, was mit solchen Anordnungen passiert: Urteile und Entscheidungen von Behörden eines Drittlands, die eine Übermittlung personenbezogener Daten verlangen, werden nur anerkannt, wenn sie auf einer internationalen Übereinkunft beruhen, etwa einem Rechtshilfeabkommen. Eine Anordnung nach dem Cloud Act allein ist das nicht.
Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben das 2019 in einer gemeinsamen Stellungnahme so eingeordnet: Eine Herausgabe allein auf Basis des Cloud Act lässt sich in der Regel nicht auf eine Rechtsgrundlage der DSGVO stützen. Der Anbieter steht damit zwischen zwei Rechtsordnungen. Folgt er der US-Anordnung, verstößt er womöglich gegen die DSGVO. Folgt er der DSGVO, riskiert er Sanktionen in den USA.
Für Sie als Verantwortlichen heißt das: Das Risiko landet bei Ihnen. Viele Auftragsverarbeitungsverträge mit US-Anbietern enthalten eine Klausel, Behördenanfragen zu prüfen, anzufechten und Sie zu informieren, soweit das erlaubt ist. Das ist gut und richtig. Es ändert aber nur, wie der Konflikt ausgetragen wird, nicht, ob er besteht.
Kurz gesagtArt. 48 DSGVO erkennt solche Anordnungen nur über ein Abkommen an. Den Konflikt trägt der Kunde, auch mit Data Privacy Framework.
Warum „EU-Region“ die Frage nicht schließt
Ein EU-Rechenzentrum beantwortet, wo die Daten liegen. Das ist Datenresidenz. Der Cloud Act fragt, wer zur Herausgabe verpflichtet werden kann. Das ist Datensouveränität, und sie folgt der Rechtsordnung des Anbieters, nicht der Adresse seines Rechenzentrums. Die Grafik oben zeigt den Weg: von der US-Behörde über den Anbieter und seine EU-Tochter bis zu Ihren Daten in Frankfurt.
Oft wird Verschlüsselung als Lösung genannt. Sie hilft nur, wenn die Schlüssel ausschließlich bei Ihnen liegen und der Anbieter die Daten nie im Klartext sieht. Bei einer KI ist das selten der Fall: Um eine Frage zu beantworten, muss das System Ihre Dokumente lesen, und das geschieht im Klartext auf den Rechnern des Betreibers.
Kurz gesagtEine EU-Region beantwortet, wo Daten liegen, nicht, wer sie herausgeben muss. Verschlüsselung hilft bei KI selten.
Welche Daten einer KI-Plattform betroffen sind
Bei einer KI mit eigenen Daten, einem RAG-System, fallen mehr Daten an als bei einem Dateispeicher. Jede dieser Kategorien kann unter eine Anordnung fallen, wenn ein Anbieter unter US-Recht sie verwahrt:
| Daten | Was darin steckt | Bei einem US-Anbieter | Selbst betrieben |
|---|---|---|---|
| Dokumente und Dateien | Verträge, Handbücher, Personalakten | beim Anbieter | auf Ihren Servern |
| Embeddings | Zahlenvektoren aus Ihren Texten, oft mit dem Text daneben | beim Anbieter | auf Ihren Servern |
| Fragen und Antworten | Was Beschäftigte fragen, was die KI antwortet | beim Anbieter | auf Ihren Servern, Speicherung abschaltbar |
| Protokolle | Wer wann was gefragt hat | beim Anbieter | in Ihrem Audit-Log |
| Aufrufe an ein Sprachmodell | Frage plus passende Textstellen | beim Modellanbieter | lokal, ohne externen Aufruf |
Die letzte Zeile wird oft übersehen. Selbst wenn die Plattform in Deutschland läuft: Nutzt sie ein Sprachmodell eines US-Anbieters, gehen Frage und Textstellen bei jeder Antwort dorthin.
Kurz gesagtDokumente, Embeddings, Verläufe, Protokolle und Modellaufrufe, bei einer KI liegt mehr beim Anbieter als bei einem Dateispeicher.
Wem Ihr KI-Anbieter verpflichtet ist
Hinter jedem Anbieter stehen drei Ketten, und die meisten Fragebögen fragen nur nach einer. Die Aufsicht: Welche Behörde kontrolliert ihn? In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zentrale Aufsicht für die KI-Verordnung. Der Eigentümer: Mit welcher Firma schließen Sie den Vertrag, und wem gehört sie? Und der Rechtsraum: Welcher Staat kann den Anbieter zur Herausgabe zwingen, nach welchem Gesetz?
Die drei Ketten können in drei Richtungen zeigen. Ein Anbieter kann in Deutschland beaufsichtigt werden, einem Konzern in einem anderen Land gehören und nach dem Recht eines dritten Staates zur Herausgabe verpflichtet sein. Am schnellsten ändert sich der Eigentümer: Eine Übernahme kann zwischen zwei Ausschreibungen alle drei Antworten verschieben.
Stellen Sie diese Fragen jedem Anbieter, auch uns:
Alle Punkte abgehakt. Gut vorbereitet.
Kurz gesagtFragen Sie nach Aufsicht, Eigentümer und Rechtsraum, und was sich bei einer Übernahme ändert.
Drei Wege, KI mit Ihren Daten zu betreiben
Ob der Cloud Act für Sie ein Thema ist, hängt davon ab, wer Ihre KI betreibt und welches Sprachmodell sie nutzt. Es gibt drei Wege:
Drei Wege im Vergleich
Daten in der EU, Anbieter unter US-Recht.
Datenort: Rechenzentrum in der EU. Rechtsraum: Der Anbieter unterliegt US-Recht, eine Anordnung nach dem Cloud Act ist möglich. Absicherung: über Verträge und das Data Privacy Framework. Prüfen können Sie vor allem Zertifikate und Verträge.
Betrieben von RAGSuite in Deutschland.
Datenort: Dokumente, Suchindex und Verläufe liegen in einem Rechenzentrum in Deutschland, betrieben von RAGSuite. Prüfen: Stellen Sie uns dieselben sechs Fragen. Rechenzentrum und Unterauftragsverarbeiter stehen in unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Achtung: Wählen Sie ein Sprachmodell eines externen Anbieters, gehen Frage und Textstellen an diesen Anbieter. Dann gelten die Fragen auch für ihn.
Kein Anbieter im Datenpfad.
Datenort: Ihre Server oder ein Hoster Ihrer Wahl, auf Wunsch ohne Internetverbindung. Rechtsraum: Es gibt keinen Anbieter, der Ihre Daten verwahrt und den eine Behörde ansprechen könnte. Mit einem lokalen Sprachmodell verlässt keine Anfrage Ihr Netz, und RAGSuite selbst sendet keine Daten an uns.
Viele Unternehmen entscheiden pro Projekt: eigene Server und ein lokales Modell für Personalakten und Mandantendaten, die RAGSuite Engine für Projekte, die schnell starten sollen. Mit dem kostenlosen Standort-Check prüfen Sie jeden Anbieter anhand seiner Fakten:
Mehr zum Unterschied zwischen Standort und Kontrolle lesen Sie auf unserer Seite Digitale Souveränität. Was in der RAGSuite Engine wo läuft, zeigt das Trust Center. Und wie der Betrieb auf eigenen Servern aussieht, erklärt Lokale KI für Unternehmen.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr konkretes Risiko von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsberatung bewerten.
Kurz gesagtUS-Anbieter mit EU-Region, RAGSuite Engine oder eigene Server: Entscheiden Sie pro Projekt, und prüfen Sie auch das Sprachmodell.
Prüfen Sie Ihren KI-Anbieter mit dem kostenlosen Standort-Check, oder gehen Sie die Fragen mit Jürgen durch.
Häufige Fragen
Gilt der Cloud Act auch für Daten in deutschen Rechenzentren?
Ja, wenn ein Anbieter unter US-Recht die Daten besitzt, verwahrt oder kontrolliert. Die Pflicht zur Herausgabe folgt dem Anbieter, nicht dem Standort des Servers. Ein Rechenzentrum in Frankfurt schützt deshalb nicht, wenn es einer US-Muttergesellschaft gehört oder von ihr gesteuert wird. Entscheidend ist, wer Zugriff hat.
Löst das EU-US Data Privacy Framework das Problem?
Nur teilweise. Das Framework erlaubt seit Juli 2023 Übermittlungen an zertifizierte US-Unternehmen und wurde vom Gericht der EU im September 2025 bestätigt. Das Rechtsmittel liegt beim Europäischen Gerichtshof. Den Zugriff von US-Behörden nach dem Cloud Act beseitigt es nicht, und es kann wie seine Vorgänger fallen.
Hilft Verschlüsselung gegen den Cloud Act?
Nur, wenn ausschließlich Sie die Schlüssel halten und der Anbieter die Daten nie im Klartext verarbeitet. Bei KI ist das selten möglich, denn das System muss Ihre Dokumente lesen, um zu antworten. Diese Verarbeitung findet im Klartext auf den Rechnern des Betreibers statt, also beim Anbieter, wenn er die Plattform betreibt.
Was ist mit Anbietern aus Deutschland?
Entscheidend ist, ob der Anbieter oder eine Muttergesellschaft US-Recht unterliegt. Gehört ein Anbieter mit Sitz in Deutschland keinem Unternehmen unter US-Recht, fällt die Antwort meist anders aus, aber nicht automatisch: Rechenzentrumsbetreiber, Unterauftragsverarbeiter und Modellanbieter prüfen Sie einzeln. Lassen Sie sich die ganze Kette schriftlich geben.
Erfüllt eine selbst betriebene KI automatisch die DSGVO?
Nein. Self-Hosting beseitigt das Übermittlungsrisiko und den Anbieter im Datenpfad. Rechtsgrundlage, Zweck, Löschfristen, Zugriffsrechte und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung brauchen Sie trotzdem. Der Betrieb auf eigenen Servern macht diese Punkte nur leichter nachzuweisen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Quellen
- 18 U.S.C. § 2713: Required preservation and disclosure: Gesetzestext
- US Department of Justice: CLOUD Act resources: Mechanismus und Reichweite
- DSGVO Art. 48 (EUR-Lex): Anerkennung von Anordnungen aus Drittländern
- EDPB–EDPS joint response on the US CLOUD Act (2019): europäische Datenschutzsicht
- General Court, T-553/23 Latombe v Commission (3 Sep 2025): Data Privacy Framework bestätigt, Rechtsmittel C-703/25 P anhängig
- KI-MIG (gesetze-im-internet.de): Bundesnetzagentur als KI-Aufsicht
- Bitkom Cloud Report 2026: 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten
Jürgen berät Unternehmen bei der Einführung von KI auf eigener Infrastruktur und verantwortet RAGSuite bei NITSAN. Er schreibt über Souveränität, Strategie und Kosten.