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Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung für KI erfolgen?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist Pflicht, wenn KI voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen bedeutet. Bei KI mit eigenen Daten ist das oft so, aber nicht immer. Ein Leitfaden mit Selbsttest, der Sicht der Datenschutzkonferenz und einer Checkliste für Ihre DSFA.

Stefan ReinhardtStefan ReinhardtPublic Sector & Compliance Veröffentlicht11. Juni 2026Geprüft14. Okt. 2026Lesezeit7 Min.
Artikel anhörenGerade: Einleitung
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Vorgelesen von einer Open-Source-KI-Stimme (Piper, Thorsten)

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen hat (Art. 35 DSGVO). Bei KI mit eigenen Daten, also einem RAG-System, ist das häufig der Fall, aber nicht immer. Eine KI-DSFA ist keine Strafe, sondern der strukturierte Weg, Risiken vor dem Start zu finden und zu senken. Dieser Beitrag hilft Ihnen zu entscheiden, ob Sie eine brauchen, und zeigt, was hineingehört.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen hat, und bei KI mit Personal-, Kunden- oder Gesundheitsdaten ist das häufig der Fall.
  • Als Faustregel gilt: Treffen zwei der neun europäischen Kriterien zu, brauchen Sie in der Regel eine DSFA, und generative KI erfüllt eines davon meist schon.
  • Self-Hosting ersetzt die DSFA nicht, streicht aber Risiken wie die Drittlandübermittlung und macht die Maßnahmen leichter nachweisbar.
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Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen?

Die DSGVO nennt in Art. 35 Abs. 3 drei Fälle, in denen eine DSFA immer nötig ist: eine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte, die zu Entscheidungen mit Rechtswirkung führt, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien wie Gesundheitsdaten, und die systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Dazu kommen die Listen der Aufsichtsbehörden (Art. 35 Abs. 4). Die Datenschutzkonferenz (DSK) führt in ihrer „Muss-Liste“ unter Nr. 11 ausdrücklich den Einsatz künstlicher Intelligenz, wenn sie personenbezogene Daten verarbeitet, um die Interaktion mit Betroffenen zu steuern oder persönliche Aspekte zu bewerten, etwa im Kundensupport.

Für alle anderen Fälle haben die europäischen Datenschutzbehörden neun Kriterien formuliert (Leitlinien WP 248). Treffen zwei davon zu, ist eine DSFA in der Regel nötig. Damit ist die DSFA-KI-Pflicht schnell erreicht: Generative KI gilt meist schon als neue Technologie, ein zweites Kriterium reicht.

Art. 35DSGVO: DSFA Pflicht bei voraussichtlich hohem RisikoDSGVO
2 von 9Kriterien der europäischen Leitlinien, dann ist eine DSFA in der Regel nötigWP 248, vom EDSA bestätigt
KIsteht ausdrücklich auf der deutschen Liste der DSFA-pflichtigen VerarbeitungenDSK, Liste nach Art. 35 Abs. 4

Kurz gesagtPflicht bei voraussichtlich hohem Risiko. KI steht auf der DSK-Liste, und ab zwei von neun Kriterien ist eine DSFA in der Regel nötig.

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Der Selbsttest: neun Kriterien für Ihr KI-Projekt

Haken Sie ab, was auf Ihr Projekt zutrifft. Das Ergebnis ersetzt nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten, zeigt aber, wo Sie stehen.

Welche Kriterien treffen auf Ihr RAG-System zu?0/9 zutreffend
Ihr Ergebnis

Kein Hinweis auf ein hohes Risiko. Dokumentieren Sie trotzdem, warum Sie keine DSFA machen.

Ein typisches Beispiel: Ein Wissensassistent, der Personalhandbücher und Betriebsvereinbarungen durchsucht, verarbeitet Daten von Beschäftigten (schutzbedürftige Betroffene) mit generativer KI (neue Technologie). Das sind zwei Kriterien. Ein Assistent nur über die öffentliche Produktdokumentation erfüllt dagegen oft nur eines.

Kurz gesagtZählen Sie die zutreffenden Kriterien. Ab zwei planen Sie die DSFA vor dem Start ein.

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Was sagt die Datenschutzkonferenz zu RAG?

Im Oktober 2025 hat die DSK eine eigene Orientierungshilfe zu generativen KI-Systemen mit RAG-Methode veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte für Ihre DSFA:

  • Datenschutz durch Technik. RAG kann den Einsatz kleinerer, lokal betriebener Modelle ermöglichen und Übermittlungen an Dritte vermeiden.
  • Kein Freifahrtschein. RAG beseitigt nicht die Probleme eines Sprachmodells, das rechtswidrig trainiert wurde.
  • Zweckbindung über Rollen. Beschäftigte sollen nur abfragen können, was zu ihrem Zweck passt. Dafür braucht es ein Rollen- und Rechtekonzept.
  • Löschen ist möglich. Einträge in Referenzdokumenten und Vektordatenbank lassen sich gezielt löschen.
  • Richtigkeit. RAG kann die Richtigkeit verbessern, falsche Aussagen über Personen lassen sich aber nicht ganz ausschließen.

Die DSK betont: Die Bewertung muss im Einzelfall erfolgen, und der Einsatz muss von Anfang an datenschutzkonform gestaltet sein.

Kurz gesagtRAG kann Datenschutz durch Technik ermöglichen, braucht aber Rollen, ein Löschkonzept und eine Prüfung im Einzelfall.

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Was gehört in eine Datenschutz-Folgenabschätzung für KI?

Art. 35 Abs. 7 DSGVO gibt vier Teile vor: eine Beschreibung der Verarbeitung und ihrer Zwecke, eine Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, die Risiken für die Betroffenen und die Maßnahmen dagegen. Bei RAG gehen Sie am besten die Bausteine des Systems einzeln durch:

Risiken und Maßnahmen pro Baustein

Was eingelesen wird.

Risiko: Es landen mehr personenbezogene Daten im Index als nötig, etwa ganze Laufwerke. Maßnahme: Quellen bewusst auswählen, Ordner mit Personalakten ausschließen, pro Projekt trennen.

Bevor Sie anfangen: Holen Sie den Rat Ihres Datenschutzbeauftragten ein, wenn Sie einen benannt haben (Art. 35 Abs. 2). Bleibt nach allen Maßnahmen ein hohes Risiko, müssen Sie die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36).

Kurz gesagtVier Pflichtteile nach Art. 35 Abs. 7, am besten Baustein für Baustein: Wissensbasis, Vektordatenbank, Verläufe, Modell, Protokolle.

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Wie das Betriebsmodell die DSFA verkürzt

Self-Hosting ersetzt die DSFA nicht. Es verändert aber mehrere Zeilen im Risikoregister zu Ihren Gunsten, und manche Zeilen fallen ganz weg.

KI-Dienst eines externen Anbieters

  • Übermittlung an den Anbieter, eventuell in ein Drittland
  • neuer Auftragsverarbeiter, den Sie prüfen müssen
  • Löschung und Protokolle beim Anbieter
  • Nachweise kommen vom Anbieter

Selbst betrieben mit RAGSuite

  • keine Übermittlung für die Plattform
  • kein neuer Auftragsverarbeiter für die Plattform
  • Löschfristen und Audit-Log auf Ihren Servern
  • mit lokalem Modell verlässt keine Anfrage Ihr Netz

Mit RAGSuite trennen Sie Projekte voneinander, legen Rollen fest, setzen Löschfristen mit Nachweis und schalten die Speicherung von Chat und Suche ab, wo Sie sie nicht brauchen. Jede Antwort nennt ihre Quelle, was die Richtigkeit prüfbar macht.

Und die RAGSuite Engine? Dort ist RAGSuite Ihr Auftragsverarbeiter, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und einem Rechenzentrum in Deutschland. Die Zeile „neuer Auftragsverarbeiter“ bleibt also, und Sie prüfen ihn wie jeden anderen: Standort, Unterauftragsverarbeiter, Löschung und Nachweise. Welche Sprachmodelle dort laufen, steht in der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Für Personalakten oder Gesundheitsdaten ist der Betrieb auf eigenen Servern oft der kürzere Weg zur Freigabe.

Kurz gesagtEigene Server streichen Übermittlung und neuen Auftragsverarbeiter aus dem Risikoregister; in der RAGSuite Engine prüfen Sie RAGSuite als Auftragsverarbeiter.

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Und wenn keine DSFA nötig ist?

Auch dann halten Sie fest, warum. „Wir haben geprüft und entschieden, dass keine DSFA nötig ist, aus diesen Gründen“ gehört zur Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Prüfen Sie die Entscheidung erneut, wenn sich etwas ändert: neue Quellen, ein anderes Modell, mehr Nutzer (Art. 35 Abs. 11).

Kostenloses WerkzeugDSFA-Muster und AVV-ChecklisteErstellt eine DSFA-Gliederung nach Art. 35 Abs. 7 oder eine AVV-Checkliste aus Ihren Angaben. Läuft im Browser, ohne Anmeldung.
Vorlage erstellen →

Mehr zu Datenschutz-Pflichten lesen Sie auf unserer Seite KI-Datenschutz im Unternehmen. Wie RAGSuite Rollen, Löschfristen und Protokolle umsetzt, zeigen Administration & Sicherheit und das Trust Center. Wie Sie den Betriebsrat einbinden, lesen Sie in KI und Betriebsrat.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob Ihr Projekt eine DSFA braucht, entscheiden Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Kurz gesagtAuch ohne DSFA dokumentieren Sie die Begründung und prüfen neu, wenn sich Quellen, Modell oder Nutzerzahl ändern.

Leitfaden abgeschlossen.

Machen Sie aus dem Gelesenen Ihre DSFA, mit dem kostenlosen DSFA-Muster oder im Gespräch mit Stefan.

Häufige Fragen

Ist für jeden KI-Einsatz eine DSFA Pflicht?

Nein. Pflicht ist sie, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen hat. Bei KI über öffentliche Inhalte ohne Personenbezug ist das oft nicht so. Bei Personal-, Kunden- oder Gesundheitsdaten meist schon, weil generative KI als neue Technologie gilt und ein zweites Kriterium dann reicht.

Wer ist für die DSFA verantwortlich?

Der Verantwortliche, also Ihr Unternehmen, nicht der Softwareanbieter. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt, holen Sie seinen Rat ein (Art. 35 Abs. 2 DSGVO). Der Anbieter liefert Informationen zu seinem System, etwa zu Datenflüssen, Löschung und Protokollen, die Sie für die Bewertung brauchen.

Muss die DSFA vor dem Start fertig sein?

Ja. Die DSFA erfolgt vor Beginn der Verarbeitung, also vor dem Einlesen echter personenbezogener Daten. Ein Pilot mit Testdaten ist davor möglich. Ändert sich später etwas Wesentliches, etwa neue Quellen oder ein anderes Modell, prüfen Sie die DSFA erneut (Art. 35 Abs. 11 DSGVO).

Ersetzt die DSFA eine Prüfung nach dem EU AI Act?

Nein, beide stehen nebeneinander. Betreiber von Hochrisiko-KI nutzen die Angaben des Anbieters für ihre DSFA (Art. 26 Abs. 9), manche müssen zusätzlich eine Grundrechte-Folgenabschätzung machen (Art. 27). Ein interner Wissensassistent ist in der Regel kein Hochrisiko-System. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Brauche ich für die RAGSuite Engine eine DSFA?

Das hängt nicht vom Anbieter ab, sondern von Ihren Daten und Zwecken. Verarbeitet Ihre KI personenbezogene Daten mit voraussichtlich hohem Risiko, brauchen Sie eine DSFA, ob in der RAGSuite Engine oder auf eigenen Servern. In der RAGSuite Engine nehmen Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Unterauftragsverarbeiter in die Bewertung auf.

Quellen

  1. DSGVO Art. 35 und 36 (EUR-Lex): DSFA und vorherige Konsultation
  2. Leitlinien zur DSFA, WP 248 rev. 01 (Art.-29-Gruppe, vom EDSA bestätigt): die neun Kriterien
  3. DSK: Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist: Eintrag zu KI
  4. DSK: Orientierungshilfe zu generativen KI-Systemen mit RAG-Methode (Okt. 2025): Sicht der deutschen Aufsicht
  5. EU AI Act, Reg. (EU) 2024/1689 as amended by Reg. (EU) 2026/1744: Art. 26 Abs. 9, Art. 27
Stefan Reinhardt
Über den AutorStefan ReinhardtPublic Sector & Compliance

Stefan betreut Kunden aus öffentlicher Verwaltung und regulierten Branchen. Er schreibt über DSGVO, EU AI Act, Betriebsrat und Ausschreibungen.

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